Anträge auf nicht-öffentliche Registrierungsdaten
Zugang zu nicht-öffentlichen Domain-Registrierungsdaten beantragen
DreamHost ist verpflichtet, Datenschutzverpflichtungen mit rechtmäßigem Zugang in Einklang zu bringen. Wir bearbeiten Anträge auf nicht-öffentliche Domain-Registrierungsdaten gemäß ICANNs Registrierungsdatenrichtlinie (RDP) und geltenden Datenschutzgesetzen. Der Zugang zu redigierten Registrierungsdaten ist beschränkt, um die Privatsphäre der Registranten zu schützen, kann jedoch unter begrenzten Umständen gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse und eine Rechtsgrundlage nachgewiesen werden.
Bevor Sie Zugang beantragen
Bevor Sie einen Antrag auf nicht-öffentliche Daten stellen, müssen Sie zunächst alle anwendbaren weniger aufdringlichen Alternativen ausschöpfen:
- Registrant-Kontakt: Versuchen Sie, den Registranten über die anonymisierte E-Mail-Adresse oder das Web-Kontaktformular zu kontaktieren, die in der WHOIS- oder RDAP-Ausgabe der Domain bereitgestellt werden. DreamHost kann nach eigenem Ermessen auch eine einzelne Kontaktanfrage an den Inhaber eines Kontos weiterleiten, unter dem ein Domainname registriert ist.
- Missbrauchsmeldung: Wenn Ihre Anfrage Domain-Missbrauch wie Phishing, Spam, Malware oder mutmaßliche Verletzung geistigen Eigentums betrifft, reichen Sie eine Missbrauchsmeldung bei unserem designierten Missbrauchsteam ein.
- Streitbeilegung: Für Domainname-Streitigkeiten bezüglich geistigen Eigentums folgen Sie ICANNs Einheitliche Domainname-Streitbeilegungsrichtlinie (UDRP).
- Rechtsverfahren: Für Strafverfolgungsbehörden oder andere rechtliche Anordnungen oder Anfragen an DreamHost stellen Sie eine gültige Vorladung, einen Haftbefehl oder eine Gerichtsverfügung zu.
Wer kann Zugang beantragen
DreamHost wird nur Anträge von Personen oder Einrichtungen berücksichtigen, die ein berechtigtes Interesse und eine Rechtsgrundlage nachweisen können, dies kann umfassen:
- Strafverfolgungsbehörden oder Regulierungsbehörden;
- Rechtsvertreter, die klagbare Ansprüche verfolgen; oder
- Andere Parteien mit dokumentierter und nachprüfbarer rechtmäßiger Befugnis und Zweck.
Wie man einen Antrag einreicht
Anträge müssen per E-Mail eingereicht werden an:
Ihr Antrag muss alle folgenden Angaben enthalten:
- Vollständiger rechtlicher Name und Organisation (falls zutreffend)
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift)
- Domainname(n), die mit der Anfrage verbunden sind
- Spezifisch angeforderte Daten (z. B. Name oder E-Mail-Adresse des Registranten)
- Zweck und rechtliche Grundlage (z. B. behördliche Anfrage, anhängiges Gerichtsverfahren)
- Befugnis zur Einreichung der Anfrage (z. B. Handeln in eigenem Namen oder Bestätigung, dass Sie befugt sind, im Namen der betreffenden Partei zu handeln)
- Art der Anfrage (z. B. der Domainname verletzt Rechte Dritter, Inhalte oder angebotene Dienste verletzen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, oder DNS-Sicherheitsprobleme)
- Fallzusammenfassung, die ausreicht, um die Anfrage zu bewerten, einschließlich – soweit zutreffend –: relevantes Gesetz/Statut und Anwendbarkeit, zuständige Gerichtsbarkeit/Gericht sowie Begründung, warum die angeforderten Daten erforderlich sind, um weitere Maßnahmen zu ergreifen
- Zusammenfassung vorheriger Kontaktversuche und deren Ergebnisse
- Richtlinien zur Datenverarbeitung und -aufbewahrung im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Bestätigung, dass offengelegte personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet, gespeichert und übertragen und nicht unrechtmäßig weitergegeben werden
- Unterstützende Dokumentation (z. B. Gerichtsdokumente, UDRP-Beschwerde-Nummer, Referenz eines Missbrauchsberichts)
- Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit, dass die Einreichung nach bestem Wissen vollständig und korrekt ist, sowie Anerkennung der Verantwortung nach geltendem Recht für Anfragen, die unter falschen Voraussetzungen gestellt werden
Anfragen, die unvollständig sind, nicht ausreichend belegt sind oder deren Notwendigkeit nicht nachgewiesen wird, können nach alleinigem Ermessen von DreamHost verzögert oder abgelehnt werden.
Überprüfungs- und Offenlegungsverfahren
Ihr Antrag wird von unserem Compliance-Team überprüft, um die rechtliche Angemessenheit und Notwendigkeit zu bewerten. Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden wir Sie zur Klärung kontaktieren.
DreamHost wird nur Anträge berücksichtigen, die aktuell registrierte, vollständige und spezifisch identifizierte Domain-Namen betreffen. Wir stellen keine historischen oder archivalischen Registrierungsdaten, teilweise oder Wildcard-Domain-Namen-Übereinstimmungen oder Daten basierend auf Domain-Namen-Suchen oder -Mustern zur Verfügung.
Als Teil unseres Identitätsverifikationsverfahrens können wir eine Kopie eines behördlich ausgestellten Lichtbildausweises sowie andere als notwendig erachtete Identifikationsdokumente anfordern. Diese Informationen werden ausschließlich zur Verifizierung Ihrer Identität im Zusammenhang mit dem Offenlegungsantrag verwendet. Sie werden sicher gespeichert, sind nur für autorisiertes Personal zugänglich und werden nach Abschluss des Antrags umgehend gelöscht. Sie werden nicht für andere Zwecke verwendet oder aufbewahrt.
DreamHost kann den Registranten benachrichtigen, dass ein Antrag auf nicht-öffentliche Registrierungsdaten eingereicht wurde.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden wir nur die minimalen Daten offenlegen, die zur Erfüllung Ihres angegebenen Zwecks erforderlich sind. Dies kann den Namen des Registranten, des administrativen oder technischen Kontakts, die Organisation (falls zutreffend) und/oder die E-Mail-Adresse umfassen. Keine zusätzlichen Informationen werden bereitgestellt.
Alle Anträge und Offenlegungen werden protokolliert und können gemäß unseren Datenschutz-, Rechts- und Compliance-Verpflichtungen auditiert werden.
Wir streben eine Antwort innerhalb von 30 Kalendertagen an, obwohl komplexere Fälle länger dauern können.
Alle Entscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar.
Verwendung und Aufbewahrung offengelegter Daten
Alle durch diesen Prozess offengelegten Daten:
- Dürfen nur für den genehmigten und angegebenen Zweck verwendet werden;
- Müssen sicher gespeichert und gemäß geltenden Datenschutzgesetzen behandelt werden; und
- Müssen gelöscht werden sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben.
Vor der Offenlegung wird DreamHost eine Datenverwendungsvereinbarung ausstellen, die überprüft, unterzeichnet und zurückgesendet werden muss. Die Offenlegung wird ohne eine unterzeichnete Vereinbarung nicht fortgesetzt.
Missbrauch offengelegter Daten kann zur Ablehnung zukünftiger Anträge und Benachrichtigung von ICANN, Regulierungsbehörden und/oder Strafverfolgungsbehörden führen.
Ablehnungen und weitere Maßnahmen
Ein Antrag kann aus Gründen abgelehnt werden, die umfassen, aber nicht beschränkt sind auf:
- Mangel an nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse, wie nach alleinigem Ermessen von DreamHost bestimmt;
- Versäumnis, alternative Kontaktmethoden auszuschöpfen;
- Unvollständige oder ungenaue Informationen; oder
- Übermäßig breiter oder ungerechtfertigter Umfang des Antrags.
Derzeit ist kein Berufungsverfahren im Fall einer Zugangsablehnung verfügbar. Sie können Ihren Antrag mit korrigierten oder zusätzlichen Dokumenten erneut einreichen oder rechtmäßigen Zugang durch entsprechende Rechtskanäle verfolgen, falls verfügbar.